Das Angebot vom 02.01.2018 beläuft sich derzeit bei einer geschätzten Projektlaufzeit von 4 Jahren auf ca. 574.000 Euro für Lizenzen, Dienstleistungen und Softwarepflege (z. B. für Schnittstellen zur Ausländerakte). Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Ein Softwarepflegevertrag für die Grundlizenzen ist erst ab dem 01.01.2022 verpflichtend abzuschließen.
Für den Haushalt 2018 ist ein Teil der notwendigen Anschaffungskosten (270.000 Euro) eingeplant worden. Enthalten sind hier:
– Softwarelizenzen mit den Basisfunktionen bzw. Modulen.
– Konfiguration der Produktionsumgebung (5 virtuelle Server).
– Die Grundinstallation mit dem Boorberg Aktenplan als Ablage.
– Schulungskonzept und Schulungsunterlagen.
– 28 Tage Basistraining, 28 Tage Aufbauschulung.
– Migration der Daten der Fach- und Geschäftsbereiche aus dem bisherigen DMS-System in das neue System.
– Einrichtung der elektronischen Ausländerakte im Fachbereich Bürgerservice, der elektronischen Personalakte und der Schnittstelle zum Sitzungsdienstprogramm im Fachbereich Zentrale Dienste, der elektronischen Steuerakte im Fachbereich Finanzen und Controlling, einschließlich verschiedener Pflegekosten für diese Module/Schnittstellen.
– Erweiterter Support durch die IIRU GmbH.
Für das Jahr 2019 ist folgendes geplant:
– Einrichtung der digitalen Bauakte und der elektronischen Wohngeldakte im Fachbereich Bürgerservice, der elektronischen Liegenschaftsakte im Fachbereich Finanzen und Controlling, der Hybridakte im Vermessungsbereich im Fachbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung, der elektronischen Hochbauakte im Fachbereich Bauen.
– Einrichtung der zentralen Module Posteingang, Vertragsmanagement, Pressearchiv, Bilddatenbank.
– Start der Überführung der Datenlaufwerke in die elektronischen Akten.
– Erweiterter Support durch die IIRU GmbH.
Derzeit noch nicht im Kosten- und Stufenplan enthalten sind die „Anpassungsarbeiten (Customizing)“ in den Fach- und Geschäftsbereichen, diese haben sich erst grob in den Interviews herauskristallisiert und werden nach den Schulungen in 2018/2019 mit den Fach- und Geschäftsbereichen nochmals thematisiert (z. B. digitale Baustellenakte im FB 7, diverse Ergänzungen von Feldern, Auswahllisten, Suchfunktionen). Ebenfalls noch nicht enthalten sind die Kosten für die Anpassungen des Adressverfahrens bzw. der Import der Daten aus dem bisherigen Verfahren.
Des Weiteren wurde, um die mit der Umstellung zusammenhängenden weiteren Beschaffungen und Dienstleistungen vergeben bzw. beauftragen zu können, im Jahr 2018 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 355.000 Euro in der Haushaltsstelle 0600-935000.900 mit aufgenommen (2019 167.000 Euro, 2020 97.000 Euro, 2021 91.000 Euro). Nach dem derzeitigen Angebot wird diese nicht in voller Höhe benötigt.